Schule

 

Der Vorstand des Fördervereins an der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule

  • 1. Vorsitzende: Frau Petra Sander 
  • 2. Vorsitzende: Frau Anke v. Butler
  • Kassenwart: Frau Melanie Kiechle-Prumbaum
  • 1. Beisitzerin: Frau Celia Morgner
  • 2. Beisitzerin: Frau Kathrin Stork

Qua Amt: 

  • Herr René Schnitzlein, Elternbeiratsvorsitzender Grundschule
  • Frau Gabriele Höpfl-Schlüter, Elternbeiratsvorsitzende Mittelschule
  • Herr Michael Kramer, Schulleiter.

Bankverbindung:

Förderverein der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule, Dießen am Ammersee e.V.

IBAN: DE16ZZZ00000603409

 

 

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/2024

Die Schuleinschreibung findet am 12. März 2024 statt. Sie erhalten in einem Schreiben von uns die genaue Uhrzeit, in der Sie sich bitte mit Ihrem Kind und den nötigen Unterlagen (siehe Schreiben) in der Aula der Carl-Orff-Schule einfinden. 

Der Informationsabend zur Schuleinschreibung findet am 06. Februar 2024 um 19:30 Uhr (ebenfalls in der Aula) statt.

 

 

 

Lernentwicklungsgespräch 2018

Für weitere Informationen klicken.

 

 

Frau Kastner, Frau Hirschvogel und Frau Keller

Telefon:                08807 9464-0 
Fax: 08807 9464-100
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch  07:15 Uhr - 13:15 Uhr
Donnerstag  07:15 Uhr - 13:15 und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag  07:15 Uhr - 12:00 Uhr

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass außerhalb dieser Öffnungszeiten das Sekretariat nur per E-Mail erreichbar ist.

In wirklich dringenden Fällen werden Schüler und Besucher gebeten, sich am Lehrerzimmer zu melden.


Welche Kinder sind schulpflichtig?

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Zum Schuljahr 2019/2020 wird für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Dauer:

Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) und die Berufsschulpflicht (3 Jahre).

Der freiwillige Besuch der Mittelschule oder die Befreiung vom Besuch der Berufsschule können die Dauer verändern.

Erfüllung:

  • Besuch einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule einschließlich der entsprechenden Förderschulen)

  • Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule oder der jeweils entsprechenden Förderschule

  • Besuch einer Ergänzungsschule

 

 

 

Die Stundentafel

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Kopfläuse – was tun?

Ausgewachsene Kopfläuse werden 2 bis 3 mm groß; gerade so groß wie ein Sesamsamen. Sie haben 6 Beine mit Klauen, leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut. Auf Gegenständen können sie höchstens 55 Stunden überleben. Sie können weder fliegen noch springen.

Kopfläuse übertragen keine Krankheitserreger!

Allerdings verursachen ihre Speicheldrüsensekrete heftigen Juckreiz. Infolge des Kratzens kann es zu Wunden, Entzündungen und Ekzemen der Kopfhaut kommen

Wie vermehren sich Kopfläuse?

Die Eier werden kopfhautnah an die Haare geklebt. Nach 7-8 Tagen schlüpfen aus diesen „Nissen“ Larven. Junge Kopfläuse ("Nymphen") sind gerade mal so groß wie ein Sandkorn. 2-3 Tage später (d. h. nach insgesamt 9 bis 11 Tagen) sind sie erwachsen und können während ihres 30-tägigen Lebens bis zu 100 Eier legen.

Wie kann man sich anstecken?

Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen, wenn der Kopf behaart ist. Es hat mit der Hygiene nichts zu tun. Kopfläuse wandern bei Haar-zu-Haar-Kontakt von Kopf zu Kopf. Eine Übertragung über Gegenstände erfolgt nur in Ausnahmefällen. Sie können weder springen noch fliegen.

Die gezielte Suche nach Läusen ist nicht mit einem Blick getan!

Kopfläuse findet man nicht so einfach! Das Haar wird Strähne für Strähne abgesucht, besonders an Schläfen, Ohren und im Nacken. Dort sind häufig Kratzspuren sichtbar. Eine Lupe und gute Beleuchtung erleichtert das Auffinden, weil ausgewachsene Läuse schnell in den „Schatten“ verschwinden. Nur die ausgewachsenen Läuse sind auch "ansteckend" da sie den Haaren entlang auf andere Köpfe krabbeln können. Bei Befall sind die 2 bis 3 Millimeter großen Läuse und die an den Haaren klebenden hellen Nissen mit den Eiern zu sehen. Die Nissen haften fest am Haar und lassen sich nicht einfach wie Kopfschuppen oder Haarpartikel vom Haar abstreifen.

Nissen und Schuppen werden gerne verwechselt.

Schuppen sind weiß, unregelmäßig begrenzt und umgeben den Haarschaft. Sie lassen sich leicht vom Haar abstreifen. Nissen sind ovale, transparent bis bräunliche Eier. Sie kleben dicht über der Kopfhaut am Haar (siehe Foto) und lassen sich schwer abstreifen. Sie sind etwa so gross wie eine Bleistiftspitze oder ein Sandkorn und können mit bloßem Auge gerade noch erkannt werden. Nissen können nur von weiblichen Läusen an die Haare geklebt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit, wie Nissen ins Haar kommen; man kann nicht einfach "Nissen auflesen"! Die Entfernung der Nissen geschieht hauptsächlich aus kosmetischen Gründen wenn sehr viele Nissen vorhanden sind. Für die Unterbrechung des Läusebefalls ist die Entfernung der Läuse sehr viel einfacher und erfolgreicher!

Die 1 cm – Regel: Nissen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind immer leer.

Wie wird Kopflausbefall behandelt?

Am besten mit einem geprüften und zugelassenem Arzneimittel nach Beratung durch Ihren Arzt.

Mitteilung an die Schule

Der enge Kontakt in der Schule zwischen Kindern und Jugendlichen erleichtert die Übertragung von Läusen. Wenn Kopflausbefall bei einem Kind bemerkt wird, sind meistens schon mehrere Kinder der Gruppe betroffen. Um eine Ausbreitung oder wiederholten Befall zu verhindern sind die Eltern entspr. §34, Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, den Kopflausbefall sofort dem Kindergarten, der Schule oder dem Hort mitzuteilen.

Wann kann ein Kind mit Kopflausbefall den Kindergarten oder die Schule wieder besuchen?

Direkt nach der ersten Behandlung. Es genügt eine Bestätigung der Eltern, dass eine Behandlung mit einem der zugelassenen Arzneimittel durchgeführt wurde.

Wie kann der Kopflausbefall in einer Gruppe oder Klasse erfolgreich getilgt werden?

Umgehende Informationen über Kopflausbefall an Eltern der Gruppe / Klasse.

Rasche Untersuchung aller Kinder einer Gruppe oder Klasse durch ihre Eltern In Gruppe / Klasse auflisten, welche Kinder von ihren Eltern auf Kopfläuse untersucht wurden Untersuchung der Kinder, die nach 3 Tagen keine Rückmeldung gebracht haben, durch sachkundiges Personal.

Das Einverständnis der Eltern braucht nicht eingeholt zu werden, da es sich um eine Maßnahme im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung handelt.

Meldepflicht

Es besteht eine Unterrichtungspflicht der Leiterinnen und Leiter der in § 33 IfSG genannten Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergarten, Schule, Hort) für Kinder und Jugendliche gegenüber dem Gesundheitsamt. Sie sind nach § 34 Abs. 6 IfSG verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über einen festgestellten Kopflausbefall zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.

 

 

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Übertritt Staatsministerium

 

Wer bekommt ein Übertrittszeugnis?

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Was beinhaltet das Übertrittszeugnis? 

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung

 Die Schullaufbahnempfehlung

 Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer

  • Deutsch,
  • Mathematik
  • Heimat- und Sachunterricht.

Welchen Notendurchschnitt braucht mein Kind für welche Schule? Aber bedenken Sie bitte: "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!"

Übertritt an das Gymnasium (5. Klasse)

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis)

  • 2,33 oder besser: Der Übertritt ist uneingeschränkt möglich.
  • Gesamtnotendurchschnitt schlechter als 2,33: Übertritt nach bestandenem Probeunterricht
  • (Noten 3 und 4 oder 4 und 3 in Mathe und Deutsch; bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille)

Übertritt an die Realschule (5. Klasse)

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis):

  • bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
  • Gesamtnotendurchschnitt schlechter als 2,66: Übertritt nach bestandenem Probeunterricht
  • (Noten 3 und 4 oder 4 und 3 in Mathe und Deutsch; bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille)
  • Schüler mit 3,00 oder schlechter, die ohne Erfolg am Probeunterricht an einem Gymnasium teilgenommen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin (in den letzten Tagen der Sommerferien) teilnehmen.

Übertritt an die Mittelschule (5. Klasse)

  • Jahreszeugnis der 4. Klasse mit dem Vermerk „in die nächste Jahrgangsstufe versetzt“

Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.

Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.
Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt. 

 

Impressum
Verantwortlich für die Homepage:
Michael Kramer
Carl-Orff-Grund- und Mittelschule
Buzallee 6 - 8
86911 Dießen am Ammersee

Redaktion:
Martina Gruber
Franz-Josef Kisch
Schulnummer: MS 2647; GS 2132
Schulträger: Marktgemeinde Dießen am Ammersee
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